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Die Kostenerstattungen der Krankenkassen sind unterschiedlich geregelt:

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen private Krankenkassen, sowie Krankenzusatzversicherungen osteopathische Behandlungen. Diese werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH ) abgerechnet.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Behandlungskosten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in einem bestimmten Ausmaß an den Behandlungskosten. In den meisten Fällen benötigen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung. Diese reichen Sie schließlich zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich einer Bezuschussung der Behandlungskosten.

Die osteopathische Behandlung dauert etwa 60 Min. und kostet 100,- Euro.

Ich habe meine 4-jährige berufsbegleitende staatlich anerkannte Weiterbildung zur Osteopathin (mehr als 1.450 Unterrichtstunden) erfolgreich abgeschlossen und bin Mitglied im Berufsverband VOD (Verband der Osteopathen Deutschland). Damit erfülle ich die Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse.